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ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN
BEGRIFFSBESTIMMUNG
Für diese Bedingungen wird die Bedeutung der nachstehenden Begriffe wie folgt festgelegt:
Unternehmer |
Power Jacks Limited |
Vertrag |
Der Vertrag zwischen dem Unternehmer und dem Besteller über die Lieferung der Waren. |
Besteller |
Die Partei, an die die Ware gemäß dem Vertrag zu liefern ist |
Ware |
Die Ware, die gemäß dem Vertrag zu liefern ist |
Schriftform |
Einschließlich Fax- oder elektronischer Übertragung oder vergleichbarer Kommunikationsmittel |
ALLGEMEIN
- Diese Verkaufsbedingungen gelten für alle Bestellungsannahmen, Warenlieferungen und Angebotsabgaben, und alle anderen Bedingungen, Gewährleistungen und Darstellungen, seien sie ausdrücklich oder konkludent sowie gesetzlich oder anderweitig, sind hiermit ausgeschlossen, außer bezüglich Eigentum oder Haftungsansprüchen aus Fahrlässigkeit mit Todes- oder Verletzungsfolge.
- Von diesen Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen sind nur gültig, wenn beide Vertragsparteien schriftlich zustimmen.
- Jede Zustimmung durch den Besteller der Ware gilt als Anerkennung, dass diese Verkaufsbedingungen unter Ausschließung aller anderen in den Vertrag aufgenommen werden.
ANGEBOT
- Angebote sind freibleibend und können ohne Ankündigung zurückgezogen werden.
- Kein Angebot ist mehr als 30 Tage gültig, wenn vom Unternehmer nicht zum Zeitpunkt der Abgabe ausdrücklich und in Schriftform anderweitig angegeben. Der Unternehmer kann eine aufgrund eines bestimmten Angebots abgegebene Bestellung jederzeit ablehnen.
BESTELLUNGEN
Bestellungen gelten erst dann als angenommen bzw. Verträge mit dem Unternehmer erst dann als abgeschlossen, wenn der Unternehmer die Bestellung bzw. den Vertrag gegenüber dem Besteller schriftlich bestätigt hat; dabei behält er sich das Recht vor, unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche von einer schwebenden Bestellung zurückzutreten oder eine Lieferung einzustellen, wenn der Besteller seine Verpflichtungen gegenüber dem Unternehmer nicht erfüllt. Bei einem solchen Rücktritt oder einer Aussetzung durch den Unternehmer oder bei einem Rücktritt durch den Besteller ist der Unternehmer auf Verlangen von der Haftung für den daraus entstehenden Verlust oder Schaden freizustellen.
ZUSÄTZLICHE KOSTEN
- Die im Angebot des Unternehmers genannten Preise können erhöht werden, u. a. durch eine Anpassung an höhere Kosten für Material, Lohn, Transport, Wartung der Maschinen oder jedwede andere Kosten, die dem Unternehmer aus Herstellung und Vertrieb der Ware entstehen, einschließlich von Aufwendungen bei Verzögerungen auf Grund von besonderen oder fehlenden Anweisungen des Bestellers.
- Der Unternehmer behält sich das Recht vor, alle Waren zu dem am Tag der Versandbereitschaft aktuellen Preis in Rechnung zu stellen.
- Preise gelten ausschließlich der gegebenenfalls anwendbaren Mehrwertsteuer, die vom Besteller zusätzlich an den Unternehmer zu zahlen ist.
TRANSPORT UND LIEFERUNGY
- Sofern nicht anders angegeben, sind die Kosten für die Lieferung der Ware nicht im Angebot enthalten.
- Sofern nicht anders angegeben, ist die Ware unmittelbar nach dem Eintreffen am angegebenen Bestimmungsort vom Besteller zu entladen.
- Sämtliche während des Entladens entstehenden Verluste, Sach- oder Personenschäden hat der Besteller zu vertreten.
- Der Unternehmer übernimmt keine Haftung für die Nichteinhaltung der angegebenen Lieferzeiten, die lediglich als annähernd zu betrachten sind, und eine solche Nichteinhaltung berechtigt den Besteller nicht zum Rücktritt von irgendwelchen Bestellungen oder Verträgen.
- Für den Fall, dass der Besteller den Versand der Ware nach den vereinbarten Liefertermin verschiebt, kann die Ware in Rechnung gestellt werden und ist 30 Tage darauf zur Zahlung fällig.
GEFAHRÜBERGANG
Mit dem Zeitpunkt der Versandbereitschaft der Ware geht die Gefahr auf den Besteller über.
EIGENTUMSVORBEHALT
- Das Eigentum an der Ware geht erst mit der vollständigen Zahlung der Forderungen aus dem Vertrag sowie allen weiteren Verträgen zwischen dem Unternehmer und dem Besteller auf den Besteller über.
- Der Besteller erkennt an, dass er bis zur vollständigen Zahlung die Ware lediglich als Verwahrer für den Unternehmer hält, die Ware getrennt vom Eigentum anderer Personen lagert und nicht berechtigt ist, für diese Verwahrung Kosten in Rechnung zu stellen.
- Stehen noch Zahlungen für die Ware aus, ist der Unternehmer jederzeit berechtigt, die Herausgabe der Ware durch den Besteller auf dessen Kosten zu fordern oder das Gelände des Bestellers zu betreten und die Ware wieder in Besitz zu nehmen.
- Der Unternehmer behält sich vor, eine Klage bezüglich des Preises der Ware weiterzuführen, unabhängig davon, dass das Eigentum noch nicht auf den Besteller übergegangen ist.
- Diese Bestimmung überträgt dem Besteller nicht das Recht, die Ware zurückzugeben oder die Zahlung zu verzögern oder zu verweigern.
LIEFERMENGE UND BESCHREIBUNG
- Der Besteller hat es dem Unternehmer innerhalb von 16 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich mitzuteilen, wenn die Ware 14 Tage nach dem Rechnungsdatum nur teilweise oder gar nicht eingetroffen ist. Der Unternehmer ist nicht zum Nachholen einer nicht erfolgten Lieferung verpflichtet, es sei denn, er wurde wie beschrieben benachrichtigt. Bei Exportverkäufen (außer Republik Nordirland) gelten entsprechend 50 und 45 Tage.
- Der Besteller hat unverzüglich nach der Anlieferung die Liefermenge mit der vertraglich vereinbarten Warenmenge zu vergleichen und Fehlmengen innerhalb von 5 Tagen nach Lieferung dem Unternehmer schriftlich mitzuteilen. Der Unternehmer ist nicht zum Ausgleich von Fehlmengen verpflichtet, es sei denn, er wurde über derartige Forderungen während dieses 5-Tages-Zeitraums benachrichtigt.
- Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach der Anlieferung auf Richtigkeit zu überprüfen, und die Ware gilt als den Lieferangaben entsprechend, es sei denn, der Besteller teilt dem Unternehmer die Nichtübereinstimmung innerhalb von 5 Tagen nach der Lieferung schriftlich mit.
- Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach der Anlieferung auf Beschädigungen zu überprüfen, und die Ware gilt als unbeschädigt geliefert, es sei denn, der Besteller teilt dem Unternehmer Schäden innerhalb von 48 Stunden nach Eintreffen der Ware am vertraglich vereinbarten Bestimmungsort schriftlich mit.
- Teilt der Besteller einen solchen Schaden an der Ware mit, hat er die Ware für einen Zeitraum von 15 Tagen im Zustand der Lieferung zu belassen und während dieser Zeit dem Unternehmer zu Untersuchungszwecken entweder Zutritt zu seinem Gelände zu gewähren oder die beschädigte Ware auf Verlangen zurückzusenden.
ZAHLUNG
- Sofern nicht anders im Angebot festgelegt, ist der Kaufpreis der Ware innerhalb von 30 Tagen nach der Rechnungsstellung vollständig zahlbar, und die Fristeinhaltung der Zahlung ist wesentlich für die Vertragserfüllung. Bei Exportverkäufen (außer Republik Nordirland) ist die Ware entsprechend den vereinbarten Zahlungsbedingungen zu zahlen.
- Im Verzugsfall ist der Unternehmer (unbeschadet der Geltendmachung weiteren Schadens) berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozent über dem Basiszinssatz zu berechnen, der in Abständen von der Royal Bank of Scotland plc festgelegt wird.
- Sofern der Besteller seinen Zahlungsverbindlichkeiten aus einem Vertrag mit dem Unternehmer verzögert bzw. nicht nachkommt, werden sämtliche zu diesem oder einem nachfolgenden Zeitpunkt zur Zahlung des Bestellers an den Unternehmer ausstehenden Beträge sofort, oder bei noch nicht erfolgter Rechnungsstellung nach Vorlage der Rechnung, fällig und zahlbar.
UMFANG DES VERTRAGS
Die Beschreibungen, Zeichnungen oder das Material in Katalogen, Preislisten, Prospekten, Faltblättern oder anderen beschreibenden Medien stellen die allgemeine Art der darin enthaltenen Artikel dar, sind jedoch wie auch alle mündlichen Angaben kein Bestandteil von Bestellungen oder Verträgen, und kommen keiner Aussage oder Zusicherung gleich.
GEWÄHRLEISTUNG
- Der Unternehmer gewährleistet, dass alle im Sinne dieser Bedingungen verkauften Waren frei von herstellungs- oder materialbedingten Mängeln sind, gibt jedoch keine Zusicherung bzw. Darstellung, weder ausdrücklich noch konkludent, zu anderen Sachverhalten einschließlich ohne Einschränkung der Marktgängigkeit und allgemeinen Gebrauchstauglichkeit.
- Der Unternehmer übernimmt keine Haftung im Sinne dieser Gewährleistung, es sei denn:
- der Unternehmer wird bei Entdeckung solcher Mängel durch den Besteller umgehend schriftlich benachrichtigt und der Besteller stellt die Verwendung der mangelhaften Ware unverzüglich ein, sofern nicht vom Unternehmer anderweitig genehmigt; und
- das mangelhafte Teil wird unter Vorauszahlung der Transportkosten durch den Besteller umgehend an den Unternehmer zurückgesendet oder der Unternehmer erhält nach seiner Wahl die Möglichkeit zur Nachbesserung.
- Die Gewährleistungspflicht des Unternehmers wie unter a) verjährt nach 12 Monaten vom Datum der Lieferung an, und die Haftung beschränkt sich für alle vom Besteller während des oben genannten Zeitraums zurückgesendeten Waren nach Wahl des Unternehmers auf Ersatz, Reparatur oder Gutschrift.
- Der Unternehmer ist nicht haftbar für Verluste oder Folgeschäden, die ihre Ursache in einem Mangel (oder einer Nichtentsprechung einer schriftlichen Leistungsschätzung) der vom Unternehmer gelieferten Original- oder Ersatzware haben.
- Der Besteller stellt den Unternehmer von allen Schadensersatzansprüchen Dritter frei, die bezüglich der Ware angemeldet werden.
RÜCKTRITT
- Ein Rücktritt vom Vertrag oder eine Rücksendung der gelieferten Ware wird vom Unternehmer ohne vorherige schriftliche Zustimmung nicht angenommen, und keine Zurückhaltung der bestellten oder gelieferten Ware durch den Unternehmer stellt eine Zustimmung zum Rücktritt oder der Rücksendung dar oder beeinträchtigt in irgendeiner Weise die Rechte des Unternehmers im Hinblick auf eine diesbezügliche Bestellung bzw. einen Vertrag.
- Bei der Verletzung einer oder mehrerer Bedingungen dieses Vertrags durch den Besteller, oder falls die finanzielle Situation des Bestellers nach Einschätzung des Unternehmers eine Erfüllung der Verpflichtungen im Sinne dieses oder eines anderen Vertrags unwahrscheinlich macht, ist der Unternehmer zur Rücknahme der Ware und Aussetzung weiterer Lieferungen der Ware berechtigt, ohne hierfür eine Haftung zu übernehmen.
UNVORHERGESEHENE EREIGNISSE
Der Unternehmer übernimmt keine Haftung für die teilweise oder gänzliche Nichterfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen auf Grund von höherer Gewalt, Krieg, Unruhen, gesetzlichen Bestimmungen, Embargos, Streiks oder Ausschließungen, Krankheit, Flut, Feuer, Sturm oder anderen Ursachen, die der Unternehmer nicht zu vertreten hat.
GESUNDHEIT UND SICHERHEIT AM ARBEITSPLATZ
- Der Besteller unternimmt alle erforderlichen Schritte, um in angemessenem und praktikablem Umfang sicherzustellen, dass die Ware bei Gebrauch sicher ist und keine Gefahr für die Gesundheit darstellt.
- Der Besteller verwendet die Ware gemäß den Empfehlungen des Unternehmers.
PATENTE
- Der Unternehmer stellt den Besteller von allen Schadensersatzansprüchen aus der Verletzung von Patenten, Gebrauchsmustern oder Marken, die zum Datum des Vertrags im Vereinigten Königreich erteilt waren oder verwendet wurden, frei, wenn sich die Ansprüche aus dem Gebrauch oder Verkauf der vom Unternehmer an den Besteller gelieferten Ware ergeben, sowie von sämtlicher Haftung, die dem Besteller daraus erwächst.
Dies unter der Voraussetzung, dass dieser Schadensersatzanspruch:
- ) nicht für Schutzrechtsverletzungen gilt, die sich daraus ergeben, dass der Unternehmer einem vom Besteller vorgelegten Muster oder einer Anweisung gefolgt ist oder dass diese Ware für einen nicht vom Unternehmer angegebenen Gebrauch oder Zweck eingesetzt wurde, und sich auch nicht erstreckt auf Ansprüche in Bezug auf Waren, die vom Unternehmer nicht angegeben wurden, die aber die so gelieferten Ware enthalten oder im Zusammenhang mit dieser verwendet werden; und
- unter der Bedingung, dass der Besteller eine solche vorgebliche Verletzung in keiner Weise anerkennt, dem Unternehmer alle geltend gemachten Ansprüche oder angedrohten oder eingereichten Klagen unverzüglich mitteilt, und dass sich der Besteller erforderlichenfalls dem Unternehmer zu dessen Lasten in der Verteidigung einer solchen Klage anschließt, wobei der Unternehmer die Prozessführung innehat.
- Der Besteller sichert zu, dass alle von ihm vorgegebenen oder angegebenen Muster oder Anweisungen nicht derart sind, dass der Unternehmer bei der Erfüllung des Vertrags irgendwelche Patente, Gebrauchsmuster oder Marken oder andere gewerbliche Schutzrechte verletzt.
GELTENDMACHUNG VON RECHTEN
Keine Rechte, Befugnisse oder Ansprüche, die dem Unternehmer hierin übertragen oder von diesem vorbehalten wurden, schließen weitere Rechte, Befugnisse oder Ansprüche aus, die hierin festgelegt oder gesetzlich vorgesehen, gestattet oder übertragen wurden, vielmehr gelten sie neben allen anderen Rechten, Befugnissen oder Ansprüchen hierunter sowie wie neben allen sonst bestehenden oder zukünftigen, und können mit diesen gleichzeitig oder zu einem anderen Zeitpunkt nach dem Ermessen des Unternehmers eingeklagt werden.
AUFRECHNUNG
Der Besteller verzichtet hiermit auf alle bestehenden und zukünftigen Ansprüche und Aufrechnungen gegen irgendwelche im Sinne dieser Bedingungen fälligen Zahlungen und erkennt an, die hierunter zahlbaren Beträge daher am Fälligkeitstermin zu zahlen, unabhängig von Aufrechnungen oder Gegenforderungen des Bestellers an den Unternehmer.
MITTEILUNGEN
Alle hierunter erforderlichen oder autorisierten Mitteilungen können per Fax, E-Mail oder vorfrankiertem Brief an die Partei unter ihrer zuletzt bekannten Geschäftsadresse gesendet werden, und gelten bei nachweislichem Versendungstag als am darauf folgenden Tag zugestellt.
RECHTSNACHFOLGER
Der Vertrag wirkt zu Gunsten der und ist bindend für die Rechtsnachfolger und Abtretungsempfänger des gesamten Geschäfts und Geschäftswertes entweder des Unternehmers oder des Bestellers bzw. des jeweils an der Erfüllung des Vertrags beteiligten Geschäftsbereichs, ist aber anderweitig nicht abtretbar und der Unternehmer versteht bezüglich der Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers hierunter einzig den Besteller als Vertragspartner.
ANWENDBARES RECHT
Diese Bedingungen sowie der Vertrag, dessen Bestandteil dieses Dokument ist, unterliegen in jeder Hinsicht dem Recht Schottlands und werden nach diesem ausgelegt, und die Parteien unterwerfen sich der ausschließlichen Gerichtsbarkeit der Schottischen Gerichte.
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